JACKSONS FAHRSCHULE / #Info / 2020 / Leichtkrafträder

Ab 2020 können auch Autofahrer ohne extra Prüfung Motorräder & E-Leichtkrafträder der 125 er Klasse fahren!

Jetzt informieren, wir beraten EUCH gern.
Jacksons Fahrschule – DEIN schneller Weg zum Führerschein
📞Servicephone: 0172 – 72 22 339

Voraussetzungen
• Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (Pkw-Führerschein)
von mindestens 5 Jahren
• Mindestalter von 25 Jahren
• Theoretische und praktische Schulung von mindestens
13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten)
• Bestätigung über erfolgreichen Abschluss von einer
Fahrlehrerin/ einem Fahrlehrer
Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.*

* Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist. Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen.