Auf der Homepage des Landes Hessen sind nun auch die Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) veröffentlicht.
Unter Nr. 6 des Auslegungshinweises auf der Seite 20 stehen die Bestimmungen für Fahrschulen.
Folgende Punkte sind dort festgehalten:
1. Der Unterricht muss so erfolgen, dass die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene wo immer möglich beachtet werden.
2. In geschlossenen Räumen ist eine Mund Nase Bedeckung zu tragen. Demzufolge müssen im Theorie Unterricht Fahrlehrer*in und Fahrschüler*innen eine MNB tragen.
3. Eine Gruppenobergrenze besteht nicht.
4. Eine Verpflichtung auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu jeder anderen Person gibt es für den Theorie Unterricht nicht.
5. Tragen einer MNB während der Fahrstunden weiterhin dringend empfohlen. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nach wie vor nicht.

ServiceHotline: 0173 – 722 233 9
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